Der Betriebsplan der Königlich Preußischen Eisenbahndirektion Frankfurt am Main aus dem Jahr 1900 beschreibt die Nebenbahn in Ihrem damaligen Zustand: Sie hatte Anschluß an die Hauptbahn Frankfurt - Homburg vor der Höhe (v. d. H.) und ging damals nur bis nach Usingen!

Seit Beginn des Badebetriebes war es zur Gewohnheit geworden Homburg  "Bad Homburg v.d.H." zu nennen. 1895 suchte der Kurverein um die Umbenennung nach Bad Homburg nach. 1912 nahm der Magistrat, gegen heftigen Widerstand des Ministeriums, einen neuen Anlauf. Mit "Allerhöchster Zustimmung" des Kaisers entschieden die "besonderen Beziehungen", daß sich seit dem 12.11.1912 Homburg in Bad Homburg vor der Höhe nennen darf.

Das Heftchen hat 23 Seiten DIN A5 und ist in Fraktur gesetzt. Durch einen freundlichen Besucher kam ich an das Heft und konnte es inzwischen dem Kreisarchiv des Hochtaunuskreises zur Verfügung stellen. Dort freute man sich natürlich sehr über diesen Fund.

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Inhaltsverzeichnis:

I. Bahnbeschreibung.
1. Beschreibung der Bahn im Allgemeinen.
2. Ausrüstung der Stationen.
3. Elektrische Einrichtungen für den Nachrichten- und Zugmeldedienst.
4. Anlagen auf freier Strecke.

II. Ordnung des Dienstes.
1. Vorschriften, auf Grund deren der Betrieb geführt wird, und die Abfertigung der Personen, des Gepäcks, der Leichen und Fahrzeuge, der lebenden Thiere, Eil- und Frachtgüter erfolgt.
2. Zugehörigkeit der Strecke.
3. Unterstellung der Strecke und deren Stationen unter Bahnverwalter bezw. Mutterstationen.

III. Besetzung der Stationen.
a. Besetzung mit Beamten und Hülfsbeamten:
b. Dienstdauer.

IV. Bahnunterhaltung und Bahnbewachung .
1. Bahnunterhaltung.
2. Bahnbewachung.

V. Fahrdienst.
1. Fahrplan.
2. Belastung und Bildung der Züge.
a. Zugbildungsplan der Züge mit Personenbeförderung.
b. Stückgut- und Eilgutbeförderung.
c. Beförderung der Wagenladungsgüter.
d. Stellung der Güterwagen in den Zügen.
3. Signaldienst.

VI. Zugbegleitungsdienst.

VII. Zugbeförderungsdienst.

VIII. Stationsdienst.
1. Stationsverwaltung.
2. Betriebsdienst.
a. Zugmeldedienst:
b. Fahrordnung:
c. Verfahren bei Kreuzungen:
d. Abfertigung der Züge und Rangirdienst:
e. Weichenstellerdienst.
f. Dienst auf den Haltepunkten.
g. Bedienung der Anschlußgleise.
h. Verfahren bei Unfällen.
i. Wagenanmeldungen und Wagenausgleich.

IX. Abfertigungs- und Kassendienst
1. Abfertigung von Personen und Reisegepäck.
2. Abfertigung von Fahrzeugen, Leichen und lebenden Thieren.
3. Abfertigung von Gütern.
4. Buch- und Kassenführung.

X. Sonstige Verhältnisse.

Anhänge:

Verzeichnis der vor den unüberwachten Wegeübergängen aufgestellten Läutetafeln.
Ausklapptafeln mit Gleisschemata, Höhenprofil und Bogenradien der Strecke.


I. Bahnbeschreibung.

1. Beschreibung der Bahn im Allgemeinen.

     Die Betriebseröffnung der Nebenbahn Homburg v. d. H. (neu) - Usingen fand am 15. Oktober 1895 statt.
     Die 22,57 km lange Nebenbahnlinie ist mit der Hauptstrecke Frankfurt a. M. - Homburg v. d. H. durch ein Verbindungsgleis mit dem Bahnhof Homburg v. d. H. derart verbunden, daß eine Überführung der Fahrzeuge von der Hauptstrecke zur Nebenbahnstrecke und ebenso umgekehrt ohne Weiters möglich ist. Die Nebenbahnstrecke beginnt auf der von der Station Homburg v. d. H. (alt) örtlich getrennten Haltestelle Homburg v. d. H. (neu), läuft in östlicher Richtung bis zur Haltestelle Köppern, durchschneidet alsdann in nördlicher Richtung das Köpperner Tal bis zur Haltestelle Wehrheim und läuft von hier in nördlicher bezw. östlicher Richtung weiter bis Usingen.
     Die Spurweite beträgt 1,435 m. Die für die Bremsbesetzung maßgebenden größten Neigungen, die kleinsten Krümmungshalbmesser, die Entfernungen der Stationen von einander und die Klassifikation derselben sind aus nachstehender Tabelle ersichtlich:

Lfde. Nr.

Name der Stationen

Klasse

Entfernung der Stationen voneinander
km

Für die Bremsbesetzung maßgebend größte Neigung

Kleinster Krümmungshalbm esser
m

1

Homburg v. d. H. (neu)

Haltestelle

-

-

-

2

Seulberg

Haltepunkt

3,66

1 : 70

300

3

Friedrichsdorf

Haltestelle

1,21

1: 70

300

4

Köppern

2,11

1 : 60

300

5

Saalburg

Haltepunkt

4,87

1 : 61

250

6

Wehrheim

Haltestelle

2,26

1 : 60

250

7

Anspach

4,17

1 : 60

250

8

Hausen

Haltepunkt

1,00

1 : 60

250

9

Usingen

Bahnhof III. Kl.

3,29

1 : 60

200

     Anschlußweichen und Ladestellen auf freier Strecke sind nicht vorhanden.
     Der größte feste Radstand für Personen- und Güterwagen beträgt 5,00 m; Raddrücke über 7,0 t sind unzulässig. Für die Umgrenzung des lichten Raumes sind die in der Bahnordnung für die Nebenbahnen Deutschlands in der Anlage A-D derselben dargestellten Normalprofile maßgebend. Als größtes zulässiges Lademaaß gilt das im Verzeichnis der Radstände und Raddrücke vom Juli 1898 auf Seite 146 Blatt I dargestellte Lademaaß 1.
     Die Haltestellen Friedrichsdorf, Köppern, Wehrheim, Anspach und Bahnhof Usingen sind für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr eröffnet, während die Haltestelle Homburg v. d. H. (neu) nur für den Personen- und Gepäckverkehr eingerichtet ist. Die Haltepunkte Seulberg, Saalburg und Hausen sind nur für den Personenverkehr bestimmt.
     Fahrzeuge können auf den Haltestellen Friedrichsdorf, Köppern, Wehrheim, Anspach und Bahnhof Usingen geladen und abgeladen werden.
Der Fahrkartenverkauf findet mit Ausnahme des Haltepunktes Hausen auf den Stationen statt. In Hausen ist der Fahrkartenverkauf einem bahnagenten übertragen worden.
     Mit Ausnahme der Haltepunkte Saalburg und Hausen sind die Stationen mit Morse-Schreibtelegraphen ausgerüstet und haben folgende Rufzeichen:

Homburg v. d. H. (neu) = hu; Seulberg = sg; Friedrichsdorf = fr;
Köppern = kp; Wehrheim = wh; Anspach = ach; Usingen = ug.

Die Haltestellen Homburg v. d. H. (neu) und Wehrheim, sowie der Haltepunkt Saalburg sind mit Fernsprech-Apparaten ausgerüstet.

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2. Ausrüstung der Stationen.

     Die Ausrüstung der Stationen ist aus folgender Tabelle ersichtlich:

Gegenstand der Ausrüstung

befindet sich auf Station

Bemerkungen

Homburg v. d. H. (neu)

Seulberg

Friedrichsdorf

Köppern

Saalburg

Wehrheim

Anspach

Hausen

Usingen

Kreuzungsgleise

1=53 0
1=52 0

-

1=27 0

1=16 6

1=20 0

1=19 0

1=20 5

-

1=28 1

 

Ladegleise

-

-

1=26 5

1=20 0

-

1=20 2

1=22 5

-

3=30

 

Nebengleise

3=43 7

-

1=26 5

1=20 0

-

1=20 2

1=11 5

-

1=19 7

 

Privatgleise

-

-

-

-

-

-

-

-

-

 

Weichen, Stück

13

-

6

5

3

5

5

-

7

 

Feste Rampen für Seitenverladung

1

-

-

-

-

-

-

-

-

 

Feste Rampen für Kopf- und Seitenverladung

-

-

1

1

-

1

1

-

1

 

Fahrbare Laderampen

-

-

-

-

-

-

-

-

1

 

Lokomotiv- schuppen

-

-

-

-

-

-

-

-

1

 

Stationsgebäude mit 1 Warte- und 1 Dienstraum

-

1

-

1

1

1

1

-

-

 

Stationsgebäude mit mehreren Dienst- und Warteräumen

1

-

1

-

-

-

-

-

1

 

Warteraum

-

-

-

-

-

-

-

1

-

 

Beamtenwohn- häuser

-

1

1

1

-

1

1

-

-

 

Abort- und Stallgebäude

1

1

1

1

1

1

1

1

1

 

Güterspeicher

-

-

1

1*

-

1*

1*

-

1

* unter einem Dach mit dem Stationsgebäude verbunden

Wasserkrahnen

-

-

-

-

1

-

-

-

1

 

Brunnen

1*

1

2

1

1*

1

1

-

3

* Wasserleitungsanlage. In Usingen 1 Brunnen, 1 Pulsometeranlage mit Brunnen und 1 Wasserleitung

Optische Signale

2

-

2

-

-

-

-

-

1

 

Dienstwohnungen

-

-

1

-

-

-

-

-

1

In dem Stationsgebäude

Fahrkartenschalter

1

1

1

1

1

1

1

1*

1

* In der Wohnung des Bahnagenten

Bahnsteiguhren

-

-

-

-

-

-

-

-

1

 

Kohlenbansen

1*

-

-

-

-

-

-

-

-

* auf der Laderampe

Gleissperren

-

-

-

-

2

-

-

-

1

 

Telegraphen- Apparate

2

1

1

1

-

1

1

-

1

 

Fernsprech- Apparate

1

-

-

-

1

1

-

-

-

 

Aufenthalts- gebäude

-

-

-

-

-

-

-

-

1

 

Lademaaße

-

-

1

-

-

-

-

-

1

 



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3. Elektrische Einrichtungen für den
Nachrichten- und Zugmeldedienst.

     Die Stationen und Haltestellen sind mit Ausnahme von Saalburg und Hausen mit einem Morse-Schreibapparat ausgerüstet, durch welchen der Nachrichten- und Zugmeldedienst ausgeführt wird. Der auf dem Haltepunkt Seulberg aufgestellte Morse-Schreibapparat dient nur für den Nachrichtendienst, für den Zugmeldedienst ist derselbe geschlossen. Auf der Haltestelle Homburg v. d. H. (neu) ist ein zweiter Morse-Schreibapparat aufgestellt, welcher mit der Station Homburg v. d. H. (alt) in direkte Verbindung gebracht ist.
     Ferner ist zwischen der Station Homburg v. d. H. (alt) und der Haltestelle Homburg v. d. H. (neu) eine Fernsprechanlage hergestellt. Diese Fernsprechanlage ist zur Erstattung von Meldungen und Befehlen welche sich nicht auf den Zugverkehr beziehen, sowie für Auskunftsertheilung zu benutzen. Für die Meldungen und Befehle, die sich auf den Zugverkehr beziehen, ist stets der Morse-Schreibapparat zu verwenden.
     Die Annahme von Telegrammen von Eisenbahnreisenden ist sämmtlichen Stationen, welche mit Morse-Schreibapparat ausgerüstet sind, mit Ausnahme des Haltepunktes Seulberg, gestattet.
     Die Zeitmeldung wird automatisch auf Leitung 62 direkt an die Stationen und Haltestellen durch die Uhrübertragung Berlin - Frankfurt weitergegeben. Der Haltepunkt Saalburg erhält die Zeitmeldung sofort nach Eintreffen auf dem Fernsprechapparat durch die Haltestelle Wehrheim mitgetheilt.
     Die Haltestelle Wehrheim übermittelt dem Haltepunkt Saalburg sämmtliche Befehle und Meldungen, welche für den Haltepunkt Saalburg bestimmt sind, und zwar sowohl diejenigen, welche aus der Richtung Homburg (neu) als auch diejenigen, die aus der Richtung von Usingen eingehen, mittels des Fernsprechapparats.
Für den bewachten Wegübergang in km 0,965 ist ein Läutewerk aufgestellt. Das Abläuten der Züge für dieses Läutewerk sowohl aus der Richtung von Homburg v. d. H. (neu) (1 mal läuten) als auch aus der Richtung von Usingen (2 mal läuten) besorgt die Haltestelle Homburg v. d. H. (neu), welche zu diesem Zwecke mit einem Läuteinduktor versehen ist.
     Das Abläuten der aus der Richtung von Usingen kommenden Züge für dieses Läutewerk erfolgt von der Haltestelle Homburg v. d. H. (neu), sobald der Zug in Friedrichsdorf auf dem Morseapparat abgemeldet wird.

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4. Anlagen auf freier Strecke.

     Die Nebenbahn ist mit Kilometersteinen, Neigungszeigern und Kurventafeln am Anfang und am Ende der Gleisbögen ausgerüstet.
     Zur Sicherung des Straßenverkehrs auf den unbewachten Wegeübergängen haben die Lokomotivführer bei dem Überfahren solcher Wege besonder Sicherheitsmaßregeln anzuwenden und zwar:

  1. Das Warnungssignal durch die Lokomotivglocke.
  2. Das verstärkte Warnungssignal, indem gleich nach dem Glockensignal das Signal 23 - Achtung: ein mäßig langer Ton - mit der Dampfpfeife gegeben wird.
  3. Die Verlängerung der Läutezeit dadurch, daß die Fahrgeschwindigkeit der Züge vor den Überwegen bis auf 15 km in der Stunde ermäßigt wird.
  4. Das Anhalten der Züge vor den Überwegen.

     Durch besondere Zeichen auf den in entsprechender Entfernung von den Wegeübergängen angebrachten Läutetafeln werden die Lokomotivführer darauf aufmerksam gemacht, welche Sicherheitsmaßnahme in jedem einzelnen Falle anzuwenden ist. Als solche Maßnahmen werden angewendet:
     L (bedeutet: Es ist bis zum Überweg mit der Lokomotivglocke zu läuten).
     LP (bedeutet: Es ist außer dem Läutesignal das Dampfpfeifensignal 23 zu geben).
     L 15 (bedeutet: Es ist zu läuten und die Fahrgeschwindigkeit so zu ermäßigen, daß sie vor dem Überweg 15 km i. d. Std. nicht überschreitet.)
     LH (bedeutet: Es ist zu läuten und der Zug vor dem Überweg kurze Zeit zum             Halten zu bringen.)
     Ein Verzeichnis der vor den einzelnen Wegeübergängen aufgestellten Tafeln ist als Anhang beigefügt.
     Die Wegeübergänge in km 0,965, 1,2 und 6,8, welche sehr lebhaften Verkehr haben, sind mit Wegeschranken ausgerüstet. Die beiden ersteren werden durch einen besonderen Schrankenwärter und die letztere durch die Haltestelle Köppern bedient.
     An den unbewachten Übergängen 1,8 und 6,4, welche ebenfalls verkehrsreich und auch schlecht zu übersehen sind, befinden sich auf beiden Seiten elektrische Läutewerke, welche durch Schienenkontakte und die fahrenden Züge selbstthätig ausgelöst und auch wieder geschlossen werden
     Dienstwohnungen sind auf der freien Strecke nicht vorhanden. In km 8,9 ist ein alter Wagenkasten als Unterkunftsraum für Rottenarbeiter und als Aufbewahrungsraum für Oberbaumaterial und Inventar der Bahnmeisterei aufgestellt. Radtaster zur Kontrole der Fahrgeschwindigkeit der Züge sind auf der Strecke nicht vorhanden.

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II. Ordnung des Dienstes.

1. Vorschriften, auf Grund deren der Betrieb geführt wird,
und die Abfertigung der Personen, des Gepäcks,
der Leichen und Fahrzeuge, der lebenden Thiere,
Eil- und Frachtgüter erfolgt.

     Der Betrieb auf der Nebenbahn wird nach Maßgabe der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands ausgeführt. Für den Verkehr gilt die Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands.
     Die Stationen sind mit den erforderlichen Tarifen und Dienstanweisungen ausgerüstet.

2. Zugehörigkeit der Strecke.

     Die Nebenbahn ist der Königl. Betriebsinspektion 1, Frankfurt a. M., der Königl. Maschineninspektion Frankfurt a. M., der Königl. Verkehrsinspektion Frankfurt a. M. und der Königl. Telegrapheninspektion Frankfurt a. M. unterstellt.
     Die Strecke gehört in den Bereich der Werkstätteninspektion zu Frankfurt a. M., der Betriebswerkstätte 1 zu Frankfurt a. M. (Hauptpersonenbahnhof), der Telegraphenmeisterei 6 zu Frankfurt a. M. von km 0,00 - 0,70 der Bahnmeisterei 5 zu Oberursel und von km 0,70 - 22,57 der Bahnmeisterei 6 zu Friedrichsdorf.
     Für die Strecke Homburg v. d. H. (neu) ausschl. bis Saalburg (ausschl.) ist Dr. Kißner in Friedrichsdorf der zuständige Bahnarzt und Kassenarzt; für die Strecke Saalburg (einschl.) bis Usingen ist der zuständige Bahn- und Kassenarzt Sanitätsrath Dr. Schauß in Usingen.
     Der Rettungswagen befindet sich in der Betriebswerkmeisterei 1 zu Frankfurt a. M., von wo derselbe im Bedarfsfalle anzufordern ist.
     Die Station Usingen und die Haltestellen - mit Ausnahme von Homburg v. d. H. (neu) - haben den telegraphischen Wagenrapport täglich um 11 Uhr 15 Minuten vormittags an die Station Homburg v. d. H. (alt) abzugeben, welche die Wagenvertheilung für die Nebenbahn bewirkt. Über den Ein- und Ausgang der Wagen haben die vorgenannten Dienststellen ein Wagennotizbuch und über die Wagenbestellungen das Wagenbestellbuch zu führen. Die Reinigung und Desinfektion der Viehwagen erfolgt auf Station Frankfurt a. M. Hauptgtbhf., die Absendung der Viehwagen zur Desinfektions-Anstalt ist zu beschleunigen und auf Begleitschein zu bewirken.

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3. Unterstellung der Strecke und deren Stationen
unter Bahnverwalter bezw. Mutterstationen.

     Als Mutterstation ist für die Haltestellen und Haltepunkte - mit Ausnahme von Hausen vergl. unter IX. 1 - die Station Homburg v. d. H. (alt) bestellt.

III. Besetzung der Stationen.

     Die Besetzung der Stationen und Dienstdauer ist aus folgenden Tabellen ersichtlich:

a. Besetzung mit Beamten und Hülfsbeamten:

Nr.

Name der Station

Klassi- fikation der Station

Besetzung mit Beamten und zwar

Bemerkungen über Vertretung und Befähigung der Beamten

Stations-Vorsteher II. Kl.

Stations-Verwalter

Stations-Assistenten

Haltestellen-Aufseher

Weichensteller I. Klasse

Weichensteller

Hülfs-Weichensteller

Bahnhofsarbeiter

Bahnwärter

Hülfsbahnwärter

Maschinenputzer

1

Homburg v. d. H. (neu)

Haltestelle für Personen- und Gepäck- verkehr

-

-

-

1

-

1

1

-

-

-

-

Die Beamten haben im Monat je 1 auf Sonntage fallende Ruhetage. Für die Vertretung der Weichensteller I. Kl. wird von anderen Stationen an Sonntagen Vormittags Stellvertretung gestellt. Der Hülfsweichensteller erhält 1 freien Tag im Monat. Vertretung stellt Bm.

2

Seulberg

Haltepunkt für Personen- Verkehr

-

-

-

-

-

-

-

-

1

1/ 2

-

Der Haltepunktwärter hat neben Verkauf der Fahrkarten noch 3,8 km Gleise zu unterhalten. Monatlich 1 freien Tag. Ablösung durch geeignete Hülfskräfte der Bahnmeisterei.

3

Friedrichs- dorf

Haltestelle für Personen- und Güterverkehr

-

-

-

1

-

1*

2

1

-

-

-

Die Beamten und Arbeiter erhalten monatlich 1 dienstfreien Tag. Die Vertretung erfolgt durch geeignete Hülfswärter aus der Rotte.

4

Köppern

Haltestelle für Personen- und Güterverkehr

-

-

-

1

-

1*

1 1/2

-

-

-

-

Die Beamten und Hülfsbeamten erhalten monatlich 1 dienstfreien Tag. Vertretung erfolgt durch geeignete Hülfskräfte aus der Rotte.

5

Saalburg

Haltepunkt für Personenver kehr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Haltepunktwärter hat neben Verkauf der Fahrkarten noch 4 km Gleise zu unterhalten. Monatlich 1 dienstfreien Tag. Ablösung durch geeignete Hülfskräfte der Bahnmeisterei.

6

Wehrheim

Haltestelle für Personen- und Güterverkehr

-

-

-

1

-

1*

11/ 2

-

-

-

-

Die Beamten und Hülfsbeamten erhalten monatlich 1 dienstfreien Tag. Vertretung erfolgt durch geeignete Hülfskräfte aus der Rotte.

7

Anspach

Haltestelle für Personen- und Güterverkehr

-

-

-

1

-

1*

11/ 2

-

-

-

-

Wie vor.

8

Hausen

Haltepunkt für Personen- Verkehr

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

 

9

Usingen

Station III. Klasse

-

1

-

-

-

2*

1

1

-

1

-

Der Stationsverwalter und dessen Stellvertreter erhalten monatlich einen freien Tag. Die übrigen Beamten und Arbeiter erhalten monatlich 1 freien Tag. Vertretung stellt Bahnmeisterei.

*) Die Weichensteller sind für den Stations- und Abfertigungsdienst geprüft.


b. Dienstdauer:

Nr.

Name der Station und Klasse

Dienstdauer für den Güterabfertigungsdienst (ausschl. der Sonn- und Feiertage)

Dienstdauer für den Stations- und sonstigen Abfertigungsdienst an allen Tagen (auch für den Schreib- bezw. Fernsprecher)

1

Homburg v. d. H.
(neu)
Haltestelle

-

Im Winter
3:30 - 22:15 wochentags
6:45 - 22:15 sonntags
Im Sommer
4:30 - 22:45

2

Seulberg
Haltepunkt

-

Im Winter
4:30 - 22:15 wochentags
6:45 - 22:15 sonntags
Im Sommer
4:30 - 22:45

3

Friedrichsdorf
Haltestelle

Im Winter
8:00 - 19:00
Im Sommer
7:00 - 19:00

Im Winter
4:30 - 23:15 wochentags
6:45 - 23:00 sonntags
Im Sommer
4:30 - 23:30

4

Köppern
Haltestelle

Im Winter
8:00 - 19:00
Im Sommer
7:00 - 19:00

Im Winter
4:20 - 22:40 wochentags
6:45 - 22:40 sonntags
Im Sommer
4:20 - 23:10

5

Saalburg
Haltepunkt

-

Im Winter
4:20 - 22:40 wochentags
6:30 - 22:40 sonntags
Im Sommer
4:00 - 23:10

6

Wehrheim
Haltestelle

Im Winter
8:00 - 19:00
Im Sommer
7:00 - 19:00

Im Winter
4:00 - 22:50 wochentags
6:15 - 22:50 sonntags
Im Sommer
4:00 - 23:20

7

Anspach
Haltestelle

Wie vor.

Im Winter
3:45 - 23:00 wochentags
5:15 - 22:00 sonntags
Im Sommer
4:00 - 23:30

8

Hausen
Haltepunkt

-

Im Winter
3:45 - 22:49 wochentags
6:15 - 22:49 sonntags
Im Sommer
3:45 - 23:18

9

Usingen
Station III. Kl.

Im Winter
8:00 - 19:00
Im Sommer
7:00 - 19:00

Im Winter
3:30 - 23:00 wochentags
5:50 - 23:00 sonntags
Im Sommer
3:30 - 23:30


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     Nach Eintreffen des letzten Zuges hat Usingen täglich die Rückmeldung des Zuges außer nach Anspach auch nach der Haltestelle Friedrichsdorf (Wohnsitz des Bahnmeisters) zu geben. Haltestelle Friedrichsdorf bleibt bis dahin besetzt.
     Dem Zugführer obliegt auf der Haltestelle Homburg v. d. H. die Begleitung des Packwagens nach und von Homburg v. d. H. (alt), Übergabe und Übernahme der Gepäckstücke, Briefe und Güter auf Homburg (alt). Soweit die ganzen Züge nach Homburg (alt) übergeführt werden z. B. zur Reinigung der Wagen, haben die übrigen Zugbegleitpersonale die Züge nach Homburg (alt) ebenfalls zu begleiten. Wird nur der Packwagen übergeführt, bleiben die Schaffner in Homburg v. d. H. (neu) bei dem Zuge, helfen bei der Zugzusammenstellung und beaufsichtigen das Einsteigen der Reisenden.

IV. Bahnunterhaltung und Bahnbewachung

1. Bahnunterhaltung.

     Die Unterhaltung der Bahn mit ihren sämmtlichen baulichen Anlagen einschl. Weichen, Gleise und Signale ist von km 0,00 - 0,70 der Bahnmeisterei 5 zu Oberursel und von km 0,70 - 22,57 der Bahnmeisterei 6 zu Friedrichsdorf übertragen.
     Der Bahnmeister zu Oberursel ist gehalten, mindestens alle 3 Tage die ihm zugetheilte Nebenbahnstrecke zu Fuß zu begehen, während der Bahnmeister zu Friedrichsdorf die ihm zugetheilte Strecke alle 3 Tage mit Fahrrad zu befahren und jeden neunten Tag die Strecke zu Fuß zu begehen hat.
     Die Bahnunterhaltungsarbeiten werden unter Leitung der Bahnmeister von 3 Rottenführern und 24 Arbeitern ausgeführt.
     Die Rottenführer und 6 Arbeiter sind als Hülfsweichensteller und 3 Arbeiter als Hülfsbremser ausgebildet und werden zu vorübergehenden Vertretungen herangezogen.
     Der Bahnmeister hat die Inventarien seiner Bahnmeisterei einschl. der Haltepunkte Seulberg, Saalburg und Hausen, sowie die Oberbaumaterialien zu verwalten. Das Bahnmeistereimagazin zur Aufbewahrung der Gegenstände, welche nicht im Gebrauch sind, befindet sich am Wohnorte des Bahnmeisters zu Friedrichsdorf.

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2. Bahnbewachung

     Die Bewachung der Bahn wird durch 6 Hülfsweichensteller, 1 Bahnwärter, 1 Hülfsbahnwärter und 1 Schrankenwärter bewirkt.

1.

Von

km

0,0 - 0,70

durch den Hülfsweichensteller von Homburg v. d. H. (neu)

2.

0,7 - 1,8

durch den Schrankenwärter des Wegeübergangs in km 0,9

3.

1,8 - 4,5

durch den Bahnwärter des Haltepunktes Seulberg

4.

4,5 - 6,5

durch den Hülfsweichensteller zu Friedrichsdorf

5.

6,5 - 8,5

durch den Hülfsweichensteller zu Köppern

6.

9,5 - 12,5

durch den Hülfsbahnwärter zu Saalburg
Anm. der Red.: Was ist mit km 8,5 - 9,5? Hier liegt wohl ein Druckfehler vor!

7.

12,5 - 16,5

durch den Hülfsweichensteller zu Wehrheim

8.

16,5 - 20,0

durch den Hülfsweichensteller zu Anspach

9.

20,0 - 22,57

durch den Hülfsweichensteller zu Usingen


     Die Weichensteller I. Klasse auf den Haltestellen, sowie deren Ablöser haben das An- und Abmelden der Züge zu besorgen, ebenso wie die Annahme und Weitergabe der Dienstdepeschen.
     Nähere Anordnung über die Zeit des Streckenbeganges durch die Bahnwärter und Weichensteller ist durch Aufstellung eines besonderen Streckenbegehungsplanes getroffen. Zur Zeit wird die Strecke mit Ausnahme der unter 1, 2 und 6 aufgeführten täglich einmal, diese letzteren jedoch täglich zweimal begangen. In der übrigen Zeit sind diese Streckenwärter mit Bahnunterhaltungsarbeiten, als Güterboden- und Stationsarbeiter beschäftigt.
     Wegen der starken Benutzung der Wegeübergänge in km 0,965, 1,2 und 6,8 sind dieselben mit Schranken versehen und werden besonders bewacht.
     Die Bedienung der Schranken in km 0,965 und 1,2 (letztere ist Zugschranke) erfolgt durch einen besonderen Wärter. Die Schranke in km 6,8 wird von dem Weichensteller zu Köppern bedient.

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V. Fahrdienst.

1. Fahrplan.

Es verkehren auf der Strecke in beiden Richtungen zusammen:

a. Während der Winterfahrplanperiode von Homburg v. d. H. (neu) - Usingen.

b. Während der Sommerfahrplanperiode von Homburg v. d. H. (neu) - Usingen.

     Außerdem verkehrt an Wochentagen zwischen Köppern und Homburg v. d. H. (neu) 1 Personenzug mit 3. und 4. Wagenklasse.
     Die gemischten und Personenzüge sind mit den Nummern 751 - 766 bezeichnet. Die beiden Güterzüge haben die Nummern 9395 und 9396 erhalten.
     Für den Personenverkehr ist ein Wagentrain eingestellt, welcher zwischen Homburg v. d. H. (neu) und Usingen verkehrt.
     Die für den zwischen Köppern und Homburg v. d. H. (neu) an Wochentagen verkehrenden Personenzug erforderlichen Wagen, zu welchen Reservematerial von Homburg v. d. H. verwendet wird, werden während der Heizperiode mit einem Leerzug nach Köppern verbracht. Für die Zeit, in welcher nicht geheizt zu werden braucht, werden die Wagen mit dem ersten Zuge nach Köppern befördert.
     Die größte Geschwindigkeit der Personen und gemischten Züge, sowie der Güterzüge beträgt 30 km in der Stunde.
     Bei der vorgeschriebenen Geschwindigkeit sind für die Strecke Homburg v. d. H. (neu) - Seulberg 24, für die Strecke Seulberg - Friedrichsdorf 21, für die Strecke Friedrichsdorf - Saalburg 27, für die Strecke Saalburg - Wehrheim 21 und für die Strecke von Wehrheim - Usingen 27 Bremsprozente angeordnet.
     Die Stärke der Züge für eine Maschine der Nebenbahn beträgt 16 Lastachsen auf der größten Neigung.
     Mit Ausnahme des gemischten Zuges 755, welcher 20 Minuten Wartezeit hat, haben die übrigen Züge der Nebenbahn in Homburg v. d. H. (neu) unbeschränkte Wartezeit auf die Züge der Hauptbahn der Strecke Frankfurt a. M. - Homburg v. d. H.

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2. Belastung und Bildung der Züge.

a. Zugbildungsplan der Züge mit Personenbeförderung.

     Die Züge sind im regelmäßigen Verkehr, wie folgt ausgerüstet:
1 B/C Wagen
2 C-Wagen (dem Postschaffner ist 3/5 eines C-Wagens freizuhalten)
3 D-Wagen (in der verkehrsschwachen Zeit nur 2 D)
1 P-Wagen.
     Reservewagen sind in Homburg v. d. H. aufgestellt.
     Die auf der Nebenbahn zur Verwendung kommenden Durchgangswagen sind für Gasbeleuchtung eingerichtet.
     Die Versorgung der Wagen mit Gas geschieht durch einen Gaskesselwagen der Station Frankfurt a. M. Hauptpersonenbahnhof.
     Die Wagen werden in Usingen und Homburg v. d. H. (alt) gereinigt und zwar findet in Usingen die Hauptreinigung und in Homburg v. d. H. (alt) die Nebenreinigung statt. Die Wagen sind mit Dampfheizungsvorrichtung versehen. Diejenigen Wagen, welche des Sonnabends und Montags in den Arbeiterzug von Homburg v. d. H. (neu) bis Wehrheim laufen, des Sonnabends auf letzterer Station abgestellt und des Montags in den Arbeiterzug in Wehrheim wieder eingestellt werden, sind außer für Dampfheizung auch für Kohlenheizung eingerichtet.
     Die Züge sind mit Westinghousebremse ausgerüstet.

b. Stückgut- und Eilgutbeförderung.

     Stückgut befördern die Güterzüge 9395 und 9396. In dem ersteren läuft ein Kurswagen für Usingen, in den letzteren je ein Kurswagen für Frankfurt a. M. Ort und Frankfurt a. M. Übergang. In diese haben die Unterwegsstationen ihre Güter beizuladen, sofern nicht das Vorhandensein von mindestens 2000 kg Stückgut für eine für eine Empfangs- oder Umladestation die Bildung eines geschlossenen Stückgutwagens rechtfertigt. Zur Eilgutbeförderung dienen außerdem die gemischten Züge, und wird dazu der Packwagen benutzt.

c. Beförderung der Wagenladungsgüter.

     Wagenladungsgüter werden im Allgemeinen nur mit den Güterzügen 9395 und 9396 befördert. Der Viehbeförderung dienen sämmtliche Züge. In Ausnahmefällen und zu Zeiten des Wagenmangels sind Wagenladungen und leere Wagen bis zur Belastung der Züge auch den gemischten Zügen mitzugeben.

d. Stellung der Güterwagen in den Zügen.

     Wenn die Güterwagen mit Brems- und Heizleitung versehen sind, werden dieselben stationsweise rangirt, hinter dem Packwagen, sonst an den Schluß der Züge eingestellt.

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3. Signaldienst.

     Auf der Haltestelle Homburg v. d. H. (neu) ist für die Einfahrt von Homburg (alt) rechts neben dem Verbindungsgleis beider Bahnhöfe ein zweiflügeliges Einfahrtssignal mit Vorsignal zur Aufstellung gekommen.
     Auf das gezogene einflügelige Signal wird in Gleis I durch die Weichen 4, 6 b/c, 8 und 9 eingefahren. Auf das gezogene zweiflügelige Signal wird durch die Weichen 4, 6 b/d in Gleis II eingefahren.
     Für die aus der Richtung von Usingen kommenden Züge ist in km 0,398 ebenfalls ein zweiflügeliges Einfahrtsignal aufgestellt. Auf das gezogene einflügelige Signalwird durch die Weichen 9, 8 und 3 in Gleis I eingefahren, während auf das gezogene zweiflügelige Signal durch die Weichen 9, 8, 6 b/c und 4 die Durchfahrt durch das Verbindungsgleis nach dem Bahnhof Homburg (alt) ausgeführt wird. Vor dem Dienstraum auf dem Bahnsteige der Haltestelle Homburg v. d. H. (neu) ist ein Signal- und Weichenstellwerk vorhanden, von welchem aus die Signale und Weichen bedient werden, und durch welches auch die gegen die Spitze befahrenen Weichen bei gezogenem Signal verriegelt werden.
     Auf der Haltestelle Friedrichsdorf ist in km 4,533 für die aus der Richtung von Homburg kommenden Züge ein einflügeliges Einfahrtssignal aufgestellt.
Auf das auf freie Fahrt gestellte Einfahrtssignal fahren die Züge durch die Weiche I in Gleis III ein.
     Für die aus der Richtung von Usingen kommenden Züge ist in km 5,249 ebenfalls ein einflügeliges Einfahrtssignal aufgestellt. Auf das gezogene Einfahrtssignal fahren die Züge durch die Weichen 6 und 5 in Gleis II ein. Vor dem Dienstraume auf dem Bahnsteige der Haltestelle Friedrichsdorf ist ein Signal- und Weichenstellwerk vorhanden. Sämmtliche auf dieser Haltestelle vorhandenen Weichen-und auch die Einfahrtssignale werden von diesem Stellwerk mit Ausnahme der Handweiche 4 aus gestellt und die Weichen bei gezogenem Einfahrtssignal verriegelt.
     Auf der Station Usingen ist in km 22,273 ein einflügeliges Einfahrtssignal für die aus der Richtung von Homburg kommenden Züge aufgestellt. Auf das auf freie Fahrt gestellte Einfahrtssignal fahren die Züge durch die Weichen l und 2 in Gleis I ein. Auf dem Bahnsteige vor dem Dienstraume der Station Usingen ist ein Signal- und Weichenstellwerk vorhanden, durch welches das Signal und die Weichen gestellt und letztere verriegelt werden.

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VI. Zugbegleitungsdienst.

     Die Züge 754, 761, sowie die Güterzüge 9395 und 9396 werden durch Personale der Hauptbahn Frankfurt a. M.-Homburg gefahren. Dieses Personal ist stationirt in Homburg v. d. H. (alt) und besteht aus l Zugführer, l Packmeister und 2 Schaffner. Die übrigen Züge auf der Strecke Homburg-Usingen werden durch zwei in Usingen stationirte Zugbegleitpersonale gefahren. Letztere bestehen aus je l Zugführer und l Schaffner. Die beiden in Usingen stationirten Personale wechseln wöchentlich Sonntags im Vormittags- und Nachmittagsdienst ab. Beide Personale haben durchschnittlich 10 Stunden Dienst. Außerdem hat das Zugbegleitungspersonal, welches den Vormittagsdienst versieht, täglich 2 Stunden Erholungspausen ausschl. der Dienstbereitschaft. An den Wechseltagen haben die Zugbegleitungspersonale 24 Stunden Ruhe.
     Dem Zugführer liegt der Packmeisterdienst bei allen gemischten Zügen ob. Auch hat derselbe bei starkem Verkehr an dem Schaffnerdienste theilzunehmen. Bei dem Ein- und Ausladen des Gepäcks haben die Zugbegleitpersonale Hülfe zu leisten. Der begleitende Schaffner hat neben dem Schaffnerdienste auch die Revision und das Schmieren der Wagen und wahrend der Heizperiode das Anbringen der Heizschläuche, Ankuppeln der Wagen zu besorgen.
     Das Reinigen der Personenwagen auf den Stationen Usingen und Homburg (alt) erfolgt durch Stationsarbeiter.
     Beim Rangiren haben die Zugbegleitungspersonale mitzuwirken.

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VII. Zugbeförderungsdienst.

     Der Lokomotivdienst wird durch die Lokomotivdiensteintheilung geregelt. Mit Ausnahme des Leerzuges und des Arbeiterzuges 754 an Wochentagen, sowie der Güterzüge 9395 und 9396, welche von einer in Homburg (alt) stationirten 3/3 gekuppelten Hauptbahn-Tenderlokomotive mit l Lokomotivführer und l Heizer der Hauptbahn Frankfurt a. M. - Homburg gefahren werden, werden die übrigen Züge auf der Nebenbahn von einer in Usingen stationirten 3/3 gekuppelten Nebenbahn-Tenderlokomotive gefahren. In Usingen sind stationirt 2 Lokomotivführer, 2 geprüfte Heizer und l Hülfsheizer.
     Auf der Station Usingen ist ein Lokomotivschuppen mit Wasserstation (Pulsometeranlage) vorhanden.
     Daselbst wird auch die Lokomotive durch einen Maschinenputzer geputzt und angeheizt.
     Auf dem Haltepunkt Saalburg ist eine Hülfswasserstation eingerichtet. Das erforderliche Wasser wird aus einem in der Gemarkung Wehrheim belegenen Sammelbassin bezogen und durch natürliches Gefälle nach Saalburg geleitet.

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VIII. Stationsdienst.

1. Stationsverwaltung:

     Eine zeitweise Schließung der Diensträume während der Dienststunden findet auf den Haltepunkten Seulberg, Saalburg und Hausen statt. Die Haltestellen und Station Usingen haben einen sich bisher stets steigernden Güterverkehr, vielfach von entlegenen Orten, sodaß hier eine zeitweise Schließung nicht angängig ist. Die Warteräume auf den Haltestellen und der Station Usingen sind von den Frühzügen bis zum letzten Zuge in der Nacht ununterbrochen geöffnet. Die Heizung, Beleuchtung und Reinigung der Dienst- und Warteräume erfolgt auf der Station Usingen durch den Stationsarbeiter, auf den Haltestellen durch die Weichensteller und auf den Haltepunkten Seulberg und Saalburg durch die Bahnwärter. Die Beleuchtung und Reinigung der Bahnsteiglaternen, der Wartehalle und des Abortes auf dem Haltepunkte Hausen erfolgt durch den für den Haltepunkt bestellten Bahnagenten. Letzterer stellt auch die für die Beleuchtung und Reinigung erforderlichen Materialien. Für die übernommenen Leistungen erhält der Bahnagent eine in vierteljährlichen Theilbeträgen nachträglich zahlbare Vergütung von jährlich 150 M. Die Wartehalle und der Abort auf dem Haltepunkt Hausen sind spätestens l Stunde vor der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit eines Zuges zu öffnen. Die Laternen sind bei einbrechender Dunkelheit anzuzünden. Die Laternen, Wartehalle und Abort sind je nach Bedarf, täglich aber mindestens einmal, gründlich zu reinigen.
     Das monatlich zweimalige ScheÜrn der Diensträume, Warteräume und Aborte erfolgt auf der Station Usingen und den Haltestellen durch Scheuerfrauen.
     Die Stationen und Haltestellen sind mit folgendem Fahrplanmaterial ausgerüstet:

     Die Station Usingen ist außerdem noch ausgerüstet mit:

     Das nöthige Informationsmaterial ist den Stationen überwiesen. Die Haltepunkte Seulberg und Saalburg sind ausgerüstet mit Fahrplanbuch Nr. l und
Aushangfahrplan des Eisenbahn-Direktions-Bezirks Frankfurt a. M. Auf dem Haltepunkte Hausen ist ein Aushangfahrplan des Eisenbahn-Direktions-Bezirks Frankfurt a. M. vorhanden.
     Die Haltestellen Köppern, Wehrheim und Anspach haben ihren Bedarf an geldwerthen Drucksachen etwa für Monatsfrist mittelst Dienstkarte bei der Güterabfertigungsstelle Usingen anzufordern. Letztere überweist die angeforderten Drucksachen und belastet die empfangende Dienststelle durch Frachtkarte mit dem Werthe derselben. Bei den vorgenannten Haltestellen rechnet der Vorrath an geldwerthen Drucksachen mit zu dem Baarbestande. Etwaige Gebühren für Ausfertigung von Frachtbriefen sind am Monatsschlusse mit einem kurzen Verzeichnisse der Stationskasse Usingen baar einzusenden.
     Die Betriebsmaterialien werden von der Station Usingen und den Haltestellen direkt bei dem Betriebs-Nebenmagazin in Homburg v. d. H. (alt) angefordert, während die für die Haltepunkte erforderlichen Betriebsmaterialien durch die Bahnmeisterei angefordert werden.
     Die Verwaltung der Inventarien erfolgt auf den Haltestellen durch die Haltestellenaufseher, auf den Haltepunkten durch den Bahnmeister. Da die Haltestelle Homburg v. d. H. (neu) als Vorstation von der Station Homburg v. d. H. (alt) angesehen wird und daher in dienstlicher Beziehung der Station Homburg (alt) unterstellt ist, sind sämmtliche Schriftstücke, welche von der Haltestelle Homburg v. d. H. (neu) zur Erledigung gebracht werden, der Station Homburg v. d. H. (alt) vorzulegen.
     Auf der Station Usingen und den Haltestellen werden  besondere Geschäftsbücher nicht geführt und sämmtliche Schriftstücke in einem Aktenheft vereinigt.

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2. Betriebsdienst.

a. Zugmeldedienst:

     Für den Zugmeldedienst ist die Anweisung für den Telegraphendienst auf den preußischen Staatsbahnen Abtheilung III maßgebend.
     Zugmelde- und Zugfolgestationen sind die Station Usingen und die Haltestellen.
     Läutestation für das Läutewerk an dem Gonzenheimer Wegeübergang in km 0,965 ist sowohl für die Züge, welche in der Richtung Homburg - Usingen als auch in umgekehrter Richtung fahren, die Haltestelle Homburg v. d. H. (neu).

b. Fahrordnung:

Sämmtliche Züge fahren auf den Haltestellen in das in der Fahrtrichtung rechts liegende Hauptgleis ein. In Usingen und Homburg  v. d. H. (neu) fahren die Züge in Gleis I ein und aus. Auf dem Haltepunkte Saalburg wird nur das Hauptgleis befahren.

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c. Verfahren bei Kreuzungen:

     In Friedrichsdorf kreuzt der Güterzug 9395 mit dem gemischten Zuge 762 und der Gz. 9396 mit dem gemischten Zuge 763, ferner kreuzt Sonnabends der Güterzug 9396 mit dem gemischten Zuge 761 in Köppern. Niemals dürfen sowohl bei den fahrplanmäßigen als auch bei den außerfahrplanmäßigen Zügen auf den übrigen Haltestellen gleichzeitig zwei Züge in die Station einfahren, vielmehr ist stets einem der beiden annähernd zu gleicher Zeit ankommenden Züge vor der Eingangsweiche das Haltesignal so lange zu geben, bis der andere Zug innerhalb der Merkzeichen der Ein- und Ausgangsweichen zum Stillstand gekommen ist. Bei der Einfahrt der Züge ist in der Regel dem zu Berg fahrenden Zuge der Vorrang vor dem zu Tal fahrenden Zuge zu geben d. h. der im Gefälle ankommende Zug ist vor der Station zu stellen.
     Während auf der Haltestelle Friedrichsdorf für die Einfahrten von beiden Richtungen Einfahrtssignale vorhanden sind, mittels denen die Züge vor der Station zum Halten gebracht werden können, müssen die Haltesignale bei den Zugkreuzungen auf den übrigen Haltestellen durch Haltsignale oder durch die Haltescheiben (Signal 6 oder 6a des Signalbuches) gegeben werden.

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d. Abfertigung der Züge und Rangirdienst:

     Der Stations-, Verschub-, und Zugabfertigungsdienst wird auf der Station Usingen von dem Stationsbeamten bezw. dessen Vertreter und auf den Haltestellen von den Haltestellenaufsehern (Weichensteller I. Klasse) oder deren Vertreter ausgeführt.
     Auf den Haltepunkten Seulberg, Saalburg und Hausen fertigen die Zugführer die Züge ab, auch leiten dieselben auf den Haltepunkten nötigenfalls den Verschubdienst.

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e. Weichenstellerdienst.

Auf der Station Usingen und auf den Haltestellen werden die centralisirten Weichen von dem Stationsbeamten bezw. den Haltestellenaufseher bedient, während die Handweichen von den Weichenstellern bedient werden.
     Für die richtige Stellung der Weichen in dem Hauptgleise bei Einfahrt der Züge sind die diensttÜnden Beamten verantwortlich. Die auf dem Haltepunkt Saalburg eingelegten Weichen sind beständig auf den geraden Gleisstrang unter Verschluß zu halten und nur beim Gebrauch zu öffnen. Der Schlüssel zu den Handverschlüssen dieser Weichen ist von dem Haltepunktwärter unter sicherem Verschluß aufzubewahren.

     Sicherungsanlagen sind vorhanden:

f. Dienst auf den Haltepunkten.

     Die Haltepunkte sind nur für den Personalverkehr bestimmt. Die Ausgabe der Fahrkarten erfolgt auf den Stationen, in Hausen in der Wohnung des Bahnagenten, die Abfertigung der Züge durch den Zugführer.

g. Bedienung der Anschlußgleise.

     Anschlußgleise sind auf der Nebenbahnstrecke nicht vorhanden.

h. Verfahren bei Unfällen.

     Die Meldungen über Unfälle und Betriebsstörungen erfolgen durch den Stationsverwalter in Usingen, die Haltestellenaufseher und den Bahnmeister nach der bestehenden Dienstanweisung.

i. Wagenanmeldungen und Wagenausgleich.

     (Siehe oben II 2.)

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IX. Abfertigungs- und Kassendienst

     Der Abfertigungs- und Kassendienst erfolgt auf Grund der für die Abfertigung von Personen, Reisegepäck, Leichen, Fahrzeugen, lebenden Thieren und Gütern bestehenden Tarife, allgemeinen Abfertigungsvorschriften und der Stationskassen-Ordnung, soweit nicht nachstehende besondere Bestimmungen getroffen sind.

1. Abfertigung von Personen und Reisegepäck.

     Der Verkauf der Fahrkarten erfolgt in Hausen durch einen Agenten. Derselbe hat die erforderlichen Fahrkarten gegen sofortige Baarzahlung bei der Fahrkartenausgabe Usingen zu beziehen. Die letztere hat die an den Agenten abgegebenen Karten in ihren Kassenbüchern und Monatsrechnungen zu verrechnen. Die von anderen Stationen nach Hausen abgefertigten Gepäckstücke werden daselbst den Reisenden gegen Rückgabe des Gepäckscheines vom Zugführer ausgeliefert, Gepäckschein und Packmeisterkarte hat der Zugführer an die Gepäckabfertigung Usingen abzugeben.
     Auf den Haltepunkten Seulberg und Saalburg etwa ausgeliefertes Reisegepäck wird auf der Bestimmungs- oder nächsten Übergangsstation nachträglich abgefertigt.

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2. Abfertigung von Fahrzeugen, Leichen und lebenden Thieren.

     Auf Station Usingen und den Haltestellen erfolgt die Abfertigung durch die daselbst stationirten Beamten nach den allgemeinen Vorschriften.
In Homburg v. d. H. (neu) ist die Abfertigung von Vieh in Wagenladungen dagegen ausgeschlossen.

3. Abfertigung von Gütern.

     Die Station Usingen und die Haltestellen mit Ausnahme von Homburg v. d. H. (neu) haben volle Abfertigungsbefugnisse.
     In Usingen und Wehrheim sind Sprengstoffe von der Beförderung ausgeschlossen.

4. Buch- und Kassenführung.

     Auf der Station Usingen erfolgt die Buch- und Kaffenführung nach Maßgabe der allgemeinen Abfertigungs-Vorschriften und der Stationskassen-Ordnung. Die Einnahmen werden an jedem Freitag an die Vermittlungsstelle Frankfurt a. M.- Hauptbahnhof mit Zug Nr. 756 abgeliefert. Erreicht der entbehrliche Baarbestand die Höhe von 500 M., dann ist außerterminlich abzuliefern. Bei den Haltestellen Friedrichsdorf, Köppern, Wehrheim und Anspach ist vereinfachte Buchführung nach folgenden Bestimmungen eingeführt:
     Das Frankaturbuch, Nebengebührenbuch, das Depositen- und Vorschußbuch, das Frankaturdepositenbuch und Gepäckeinnahmebuch werden nicht geführt. Die betreffenden Gefälle, sowie die Einnahmen aus dem Personen-Verkehre sind in das Baarkassenbuch in die neun Spalten 8-10 einzutragen. Das Verrechnungskartenbuch wird nicht geführt und durch das Empfangskontrolbuch ersetzt. Ein Hülfsempfangskontrolbuch wird nicht geführt. Die Ermittelung der Tagessummen der Frankaturen, Nachnahmen und Überweisungsfrachten der einzelnen Verkehre aus den Stammkarten und Vergleichung mit der Tagessumme der betr. Grundbücher fällt fort.
     Das Stationskassenjournal wird nicht geführt. Die gesammten Einnahmen sind täglich an die Mutterstation Homburg (alt) mit Zug Nr. 766 abzuliefern. Den Geldsendungen ist ein doppelt ausgefertigter Ablieferungsschein beizufügen, auf welchem eine genaue Trennung der Gesammtsumme nach den einzelnen Verkehrs-Zweigen zu bewirken ist, damit die Mutterstation hiernach die Buchung vornehmen kann.
     Die Mutterstation Homburg (alt) führt ein Nebenbuch für die Verkehrseinnahmen, in welchem jede Tochterstation ein Conto erhält. Die Abrechnung mit der Hauptkasse bewirkt dieselbe auf Grund der Bestimmung der Stations-Kassen-Ordnung.

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X. Sonstige Verhältnisse.

     Verträge sind folgende vorhanden:


Frankfurt a. M., im Januar 1900.
Königliche Eisenbahn-Direktion

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Verzeichnis
der vor den unbewachten Wegeübergängen aufgestellten Läutetafeln.

Anm. der Red.: Roter Text bedeutet in dieser Tabelle,
daß es sich hierbei um einen handschriftlichen Nachtrag unbekannten Datums handelt.

Läutetafel ist aufgestellt in km

Zu beachtendes Zeichen

Bemerkungen

Wegeüberga ng in km

Läutetafel ist aufgestellt in km

Zu beachtendes Zeichen

Bemerkungen

Richtung Homburg - Usingen

 

Richtung Usingen - Homburg

0,300
0,550
1,311
1,677
1,839
2,160
2,704
2,993
3,217
3,643
4,145
5,384
5,536
5,694
6,282
7,237
7,469
8,098
9,089
9,567
11,200
11,593
11,870
12,202
12,414
12,884
13,286
13,440
13,827
14,187
14,455
14,862
15,247
15,794
16,189
16,905
17,509
18,310
18,568
18,816
19,073
19,387
19,707
20,071
20,273
20,608
21,061
21,378

L
L
L
L 15 km
L
L 15 km
L



L 15 km
L

L 15 km

L


















L 15 km
L
L 15 km
L



L 15 km
L







Rasselwerk

Rasselwerk




Rasselwerk

Rasselwerk
Rasselwerk
Rasselwerk


Rasselwerk















Rasselwerk


Rasselwerk




Rasselwerk




Rasselwerk
 

0,500
0,740
1,461
1,830
1,974
2,310
2,854
3,143
3,367
3,798
4,298
5,534
5,628
5,844
6,432
7,387
7,619
8,248
9,239
9,717
11,350
11,743
12,020
12,352
12,564
13,034
13,436
13,554
13,977
14,337
14,605
15,012
15,397
15,944
16,339
17,105
17,759
18,560
18,805
19,066
19,295
19,637
19,957
20,271
20,399
20,808
21,261
21,578

0,700
0,894
1,713
1,972
2,224
2,568
3,104
3,364
3,617
4,043
4,530
5,625
5,842
6,094
6,682
7,617
7,869
8,498
9,489
9,967
11,600
11,993
12,270
12,560
12,814
13,284
13,550
13,804
14,227
14,587
14,855
15,262
15,647
16,194
16,539
17,255
17,944
18,710
18,955
19,216
19,445
19,787
20,107
20,396
20,599
21,008
21,461
21,778

L
L
L
L 15 km
L
L 15 km
L



L 15 km
L
L 15 km


L

















L 15 km
L






L 15 km
L



L 15 km
L




Rasselwerk

Rasselwerk




Rasselwerk

Rasselwerk
Rasselwerk



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Rasselwerk


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weiltalbahn.de
Daten
Ep. 1: 1835 - 1920
Ep. 2: 1920 - 1950
Ep. 3: 1949 - 1970
Ep. 4: 1970 - 1990
Ep. 5: ab 1990
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Betriebsplan HG - USI